- Sterbegeld 2024
- Sterbegeld Vergleich
- Sterbeversicherung
- Sterbegeld Steuern
- Sterbegeld Rechner
- Sterbegeld Angebote
Sterbegeld Vergleich 2024 - Sterbegeld Angebote im Vergleich
Sterbegeld - Die Vorsorge für den Todesfall
Die wenigsten Menschen denken zu Lebzeiten daran, dass im Todesfall auf die Hinterbliebenen hohe Kosten zukommen. Denn neben den Bestattungskosten fallen bei diesem traurigen Anlass für den Sarg, die Grabstelle und viele Zusatzkosten wie Blumengestecke und auch Gebühren für die Beerdigung an. Weitere Kosten entstehen durch Traueranzeigen, eine angemesse Trauerfeier und Besorgungen usw. Unter dem Strich kommen dabei fast immer fünfstellige Beträge zusammen. Die Hinterbliebenen müssen sich im Rahmen der Trauer um sehr viele Dinge kümmern - deshalb ist es wichtig, dass zumindest für die finanziellen Mittel bereits gesorgt ist. Denn die Hinterbliebenen sind für eine standesgemäße Bestattung gesetzlich und moralisch verantwortlich. Deshalb ist es für ältere Menschen sinnvoll und in besonderer Weise vorausschauend, rechtzeitig eine passende Vorsorge für die Hinterbliebenen zu treffen. So werde die Hinterbliebenen in dieser schwierigen Situation nicht auch noch finanziell belastet.
Frühere Sterbegeld Leistungen vom Staat
Sterbegeld Vergleich 2024
Bis Dezember 2003 hatten die gesetzlichen Krankenkassen Sterbegeld an die Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten gezahlt. Und zwar an diejenigen, die für die Bestattungskosten aufkommen mussten. Die Höhe des Sterbegelds war davon abhängig, ob der Verstorbene Mitglied der GKV (gesetzliche Krankenkasse) war oder ob der Verstorbenen ein Familienversicherter war. Im Jahr 2003 betrug bei GKV-Mitgliedern das Sterbegeld 525,- EUR, bei Familienversicherten gab es einen Betrag von 262,50 EUR. Im Jahr 2002 betrug das Sterbegeld noch 1.050,- EUR; in 1998 sogar bis zu 3.100,- EUR. Dieser Anspruch auf Sterbegeld bestand allerdings nur dann, wenn der Verstorbene zum Stichtag 01.01.1989 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Damit war das Sterbegeld also bereits zu diesem Zeitpunkt sozusagen eine auslaufende Leistung. Durch Änderungen durch den Gesetzgeber wurde das Sterbegeld im Januar 2003 wie beschrieben erheblich gekürzt. Im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2004 (GKV-Modernisierungsgesetz) wurde das Sterbegeld schließlich vollständig und ersatzlos aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen. Als Begründung wurde damals genannt, dass das Sterbegeld eine versicherungsfremde Leistung darstellt und dass "bestimmte Leistungen in die Eigenverantwortlichkeit der Versicherten" übertragen werden, das Sterbegeld folglich "künftig von den Versicherten selbst finanziert" werden muss.
Sterbegeld Versicherung ohne Gesundheitsfragen
Aufgrund der ungenügenden staatlichen Absicherung im Todesfall, empfiehlt sich eine entsprechende Absicherung, die entsprechende Kosten im Todesfall auffängt. In der Regel wird bei allen Personenversicherungen bei der Antragstellung auch nach dem aktuellen Gesundheitszustand der zu versichernden Personen gefragt. Dies ist z.B. bei Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherungen oder Unfallversicherungen so der Fall. Bei einer Sterbeversicherung kann sich jedoch jede Person versichern - unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Die meisten Versicherungsgesellschaften fragen nämlich bei der Antragstellung nicht nach Krankheiten oder dem allgemeinen Gesundheitszustand. Und solche Gesellschaften, die nach dem Gesundheitszustand des Antragstellers fragen, stellen nur wenige und relativ "harmlose" Gesundheitsfragen.
Sterbegeld Versicherung Wartezeit
Alle Versicherer wollen allerdings vermeiden, dass eine Sterbegeld-Versicherung kurz vor einem drohenden Todesfall abgeschlossen wird. Deshalb ist jeder Vertrag an sogenannte Wartezeiten geknüpft. Diese Wartezeiten sind - abhängig von der Gesellschaft - unterschiedlich hoch und können bis zu 3 Jahre betragen. Im Falle eines Todesfalls vor Ablauf der Wartezeit werden dann in der Regel nur die bis dahin eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Das vereinbarte Sterbegeld (die Todesfallsumme) in voller Höhe kommt erst nach Ablauf der Wartezeit zur Auszahlung. Bei den Wartezeiten werden grundsätzlich zwei Varianten unterschieden:
- Feste Wartezeit
Die Versicherungssumme (also das Sterbegeld) wird erst nach dem Ablauf der fest vereinbarten Wartezeit ausgezahlt.
- Gestaffelte Wartezeit
Mit der fortschreitenden Laufzeit des Vertrags werden immer höhere Leistungen ausgezahlt. Manche Sterbegeldversicherungen erhöhen zum Beispiel die Leistungen für jeden versicherten Monat gleichmäßig bis die volle Versicherungssumme erreicht ist. Andere Tarife staffeln das Sterbegeld in festen Stufen, zum Beispiel 25% Sterbegeld bei einem Todesfall vor Ablauf von 12 Monaten, 50% bis zum 18. Monat, 75% Sterbegeld bis zum 24. Monat und danach dann 100% der Versicherungssumme.
Sterbegeld Vergleich
Das Angebot an Sterbegeld Versicherungen ist sehr groß und je nach Gesellschaft können sich die Leistungen und Prämien mitunter deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, vor Abschluss einer Sterbegeld Versicherung die vorhandenen Angebote genau miteinander zu vergleichen. Doch auch wer bereits über die erforderlichen Sterbegeld Angebote verfügt, sollte überprüfen, ob die Leistungen und Beiträge ein gutes Preis- / Leistungsverhältnis aufweisen. Wir bieten Ihnen als langjährig tätige Versicherungsmakler in Kooperation mit bundesweit tätigen Versicherungsexperten eine professionelle, individuelle und von jeglichen Versicherungsgesellschaften unabhängige Beratung. Kontaktieren Sie uns gerne, wir erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein persönliches Angebot für einen Sterbegeld Vergleich bzw. eine Sterbegeldversicherung.
Sterbegeld Vergleich 2024
Sterbegeld Angebote 2024
Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einSterbegeld Angebot an.
Sterbegeld Themen
Verwandte Themen zur Sterbegeld